Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte unterliegen ausschließlich den nachstehenden Bedingungen. Der Besteller erkennt dieselben für alle vertraglichen Beziehungen an.
Anderslautende Bestimmungen des Bestellers werden durch Geschäftsabschluß mit uns oder Annahme unserer Lieferungen und Leistungen uns gegenüber rechtlich unwirksam, da wir ihnen hiermit ausdrücklich
widersprechen. Wenn besondere einzelne Vereinbarungen getroffen werden, die von unseren Verkaufsbedingungen abweichen, so bleiben davon die übrigen Verkaufsbedingungen unberührt. Mündliche Zusagen
oder Mitteilungen unsererseits wie auch telefonische und telegrafische Mitteilungen des Käufers bedürfen in jedem Falle unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Vertreter und Reisenden sind weder
beauftragt noch berechtigt, rechtswirksame Verträge abzuschließen.
2. Lieferung
Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Auftragsbestätigungen werden nur auf besonderen Wunsch des Bestellers angefertigt und abgeschickt. Ansonsten wird die Bestellung als Kaufantrag
behandelt. In diesem Fall ist die Fa. Wiegand von der Leistung frei. Der Vertrag gilt dann mit Auslieferung der Ware als geschlossen. Im Falle einer Auftragsbestätigung beginnt die Lieferzeit mit dem
Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Teillieferungen behalten wir uns vor, wenn nicht ausdrücklich geschlossene Lieferung ohne
Lieferzeitwünsche vorgeschrieben wurden. Die durch Teillieferung entstehenden zusätzlichen Transport - und Verpackungskosten gehen zu Kosten des Auftraggebers. Unvermeidliche Mehr- oder
Minderlieferungen -durch technische Gründe bedingt - sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vorbehalten. Diese Lieferungen sind von einer
Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Versicherungen gegen Schäden werden nur auf Verlangen des Bestellers unter Angabe der Versicherungsart und gegen Erstattung der Auslagen vorgenommen. Fristen
für Lieferungen oder Leistungen sind eingehalten, wenn die zu liefernde Ware vor Ablauf der Frist das Werk verlassen hat oder die Versandanzeige abgeschickt worden ist. Die vereinbarte Lieferzeit ist
als ungefähr anzusehen. Rücksendungen sind nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung gestattet und haben ggf. frachtfrei zu erfolgen. Bei Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehenen
außergewöhnlichen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, jedenfalls bis zur endgültigen Hindernisbeseitigung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist, ohne daß wir für die Verspätung und deren Folgen haften. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer in diesem Fall Schadenersatzansprüche
irgendwelcher Art gegen uns zustehen. Das gleiche gilt, wenn uns in ähnlichen Fällen höhere oder unzumutbare Kosten entstehen. Der Besteller hat in diesen Fällen kein Recht, uns in Verzug zu setzten
oder Schadenersatz zu verlangen. Von uns gefertigte Werkzeuge bleiben in jedem Falle unser Alleineigentum, auch wenn der Besteller anteilige Kosten übernommen hat. Änderungen unserer Produkte, Serien
und Modelle behalten wir uns vor. Wir sind berechtigt, das/die der Bestellung am besten entsprechende oder nahekommende Produkte/Serie/Modell zu liefern.
3. Preise und Verpackung
Unsere Preise gelten ab Werk per Stück, Satz, Paar, Set oder bei Profilen per Ifd. Meter. Staats- und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, aber die
Ware mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers, falls durch Gesetz nichts anderes bestimmt wird. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Abschluß und
Lieferung Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Aufpreise eintreten. Verpackung wird berechnet und kann nicht zurückgenommen werden. RAL -Sonderfarben bedingen bei
Abnahmemengen unter 80 Stück einen Farbzuschlag pro Auftrag.
4. Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Ausstellungsdatum netto oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto zahlbar. Skonto kann nur abgezogen werden, wenn ansonsten keine älteren Rechnungen unbezahlt
sind. Rechnungsbeträge mit einem Warenwert bis zu 75,- € sowie Rechnungen über Lohnarbeit/Montagen sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Diese Bestimmungen gelten auch für Teillieferungen. Für den
FalI der Überschreitung des Zahlungsziels gelten Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz als vereinbart. Wir können in solchen Fällen die Auslieferung weiterer Ware
zurückstellen oder ablehnen. Bei Vereinbarung der Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren erfolgt Gutschrift vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung der Verfügbarkeit;
dabei fallen die Kosten für Einziehung, Diskont usw. dem Besteller zu Last. Nicht diskontierbare Papiere können zurückgewiesen werden. Vertreter und Reisende sind nur mit entsprechender schriftlicher
Vollmacht zum Inkasso und dann auch nur für Verrechnungsschecks berechtigt. Nur mit von uns schriftlich anerkannfen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen uns kann der Besteller
aufrechnen oder wegen fälliger Zahlungen Zurückbehaltung geltend machen, niemals wegen bloßer Mängelrügen. Falls uns ungünstigere Informationen über die Kreditwürdigkeit des Bestellers zugehen, als
diese bei Angebotsabgabe oder Vertragsabschluß vorlagen, sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen -unabhängig und unter Abkürzung einer Laufzeit etwaiger Anweisungspapiere wie Wechsel
-nachträglich einseitig nach unserem Ermessen zu ändern, z.B. Vorauszahlung oder Sicherheit oder statt der Lieferung bzw. Leistung Schadenersatz zu verlangen oder unseren Eigentumsvorbehalt und
sofortige Herausgabe der Lieferware geltend zu machen, ohne daß Ersatzansprüche gegen uns bestehen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung und insbesondere bis zur Einlösung aller in Zahlung gegebenen Wechsel -auch der Finanzwechsel- und Schecks
bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum und kann im Falle des Zahlungsverzuges von uns auf Kosten des Käufers wieder zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht
berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen; er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiter verkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist
verpflichtet, uns Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer erwirbt an der von uns gelieferten Ware im Falle der
Weiterverarbeitung kein Eigentum gemäß § 950 BGB, da eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer in unserem Auftrag erfolgt. Die neu hergestellte Sache dient unbeschadet der Rechte dritter Lieferanten
zu unserer Sicherung bis zur Höhe unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung. Sie wird vom Käufer für uns verwahrt und gilt als Ware i.S. dieser Bedingungen. Veräußert der Käuter die von uns
gelieferte Ware -gleich, in welchem Zustande-, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, wie ihm aus Veräußerungen entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den UnterbesteIlern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung
unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr
als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
6. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware nicht einwandfrei oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl, unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers, Ersatz zu
leisten oder nachzubessern. Festgestellte Mängel (Beschaffenheit, Gewicht oder Stückzahl) müssen unverzüglich innerhalb von 5 Tagen nach Entgegennahme der Waren schriftlich gemeldet werden. Nicht
sofort feststellbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennen schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate nach Versand der Ware; leisten wir innerhalb einer uns
gestellten angemessenen Frist keinen Ersatz oder beheben den Mängel nicht, hat der Abnehmer ein Rücktrittsrecht. Geringfügige Unregelmäßigkeiten in der galvanischen oder pulverbeschichteten
Oberfläche entsprechen dem üblichen Qualitätsbild der Baubeschläge und sind somit kein Reklamationsgrund. Der Qualitätsbedarf wird durch entsprechende Ausfallmuster in unserem Hause dokumentiert.
Schadenersatzansprüche, wie Übernahme von Kosten des Austauschs der Ware oder andere dem Kunden entstandene Kosten, Verzugsstrafen, Gewinnentschädigung o. a. sind ausgeschlossen. Beschädigte,
veränderte oder unsachgemäß behandelte Ware ist von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Rücksendungen
Bei Rücksendungen bitten wir zu beachten, daß Ware nur nach unserer schriftlichen Zustimmung und nur in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand zum Umtausch oder zur Gutschrift zurückgesandt werden
darf! Gutschrift oder Umtausch erfolgen entsprechend der Wertstellung am Liefertag. Geben Sie bitte bei jeder Rücksendung das Lieferdatum an. Für anteilige Kosten (Kontrolle auf Mängel und Zustand,
Herrichten der Verpackung, Rückführung an Lager oder Fertigung) müssen wir mindestens 15% des Warenwertes an der Gutschrift abziehen. Rücksendungen, die wir nicht zu vertreten haben, haben frei Haus
zu erfolgen.
8. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung bzw. Verzug, aus positiver Förderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die wir zu vertreten haben. Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
voraussehbaren Schadens begrenzt. Alle Abbildungen und technischen Informationen sowie alle Maßangaben gelten nur unter Vorbehalt und sind aufgrund möglicher technischer Änderungen oder Druckfehler
nur als annähernd zu betrachten.
9. Urheberrecht
Unsere Kataloge, Preislisten, Zeichnungen, Skizzen, Muster und Modelle dürfen nicht zum Zwecke der Vervielfältigung, Nachahmung oder Weitergabe verwendet werden.
10. Patente, Musterschutz
Bei Sonderanfertigungen haftet der Käufer, daß durch die uns zu Verfügung gestellten Muster und Zeichnungen Rechte Dritter nicht verletzt werden.
11. Datenschutz
Gemäß § 26 und 34 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 1. Januar 1978 zeigen wir an, daß wir uns der elektronischen Datenverarbeitung bedienen. Hierzu haben wir personenbezogene Daten bei uns
gespeichert, die sich jedoch nur auf geschäftsnotwendige Daten beschränken.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferanten. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der
Sitz des Lieferanten. Diese Gerichtsstandsvereinigung wird auch für den Fall geschlossen, daß der Käufer seinen Sitz außerhalb des Geltungsbereichs der Zivilprozeßordnung hat bzw. nach dort verlegt
oder der Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für das gesamte Vertragsverhältnis und alle mit ihm im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
13. Gültigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen des abzuschließenden Liefervertrages oder dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts oder des übrigen Teils
dieser Verkaufsbedingungen nicht berührt Im Umfang der Unwirksamkeit werden die Parteien, eine rechtlich bindende Ersatzregelung treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.
14. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, das das Wiegand-WERK die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für ihre eigenen, geschäftlichen Zwecke speichert.
Stand: 23 Mai 2018 ©wiegand-werk